Sprechstundenbedarf rechnen wir für Sie, ohne zusätzliche Kosten, direkt mit der zuständigen Krankenkasse ab.
Bitte vermerken Sie bei Ihrer Bestellung, welche Artikel Sie als Sprechstundenbedarf abrechnen wollen.
Wichtige Änderung!
- Aufgrund neuer Regularien seitens der abrechnenden Krankenkassen, können wir die Sprechstundenbedarfsartikel leider erst nach Erhalt des Rezepts verschicken.
- Um den Bestellprozess zu beschleunigen, schicken Sie uns bitte vorab eine Kopie des Rezepts als PDF oder als Foto via: WhatsApp an 0163-2428055 oder per Mail an rezepte@droh.de.
- Nach Prüfung auf Richtigkeit kann die bestellte vorrätige Ware schon am nächsten Werktag unser Lager verlassen.
Achtung:
- Die Abrechnungsmöglichkeiten als Sprechstundenbedarf unterliegen keiner einheitlichen bundesweiten Regelung. Wir können daher leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die Kosten durch die zuständige Krankenkasse übernommen werden. Sollten Sie sich unsicher sein, ob in Ihrem Bundesland ein Artikel als Sprechstundenbedarf abgerechnet werden kann, klären Sie das bitte zunächst mit Ihrer Vertragskrankenkasse.
- Es können ausschließlich Vertragsärzte in Deutschland unter Nennung der zuständigen Krankenkasse Sprechstundenbedarf auf einem regulären Kassenrezept bestellen.